Impressum

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen von:

 

Make-up-Artist , Nicole Vogel

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird

.

1. Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und Nicole Vogel Make-up-Artist – Nicole Vogel  am vereinbarten Datum für ein Braut-Styling

 sowie weitere Stylings dar.

 

2. Optionen

 

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Make-up-Artist zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt

 

2. Zustandekommen des Vertrages /Anzahlung

 

Eine Buchung erfolgt wahlweise telefonisch, per E-Mail, oder per WhatsApp.

 

Der Vertrag kommt durch Ihre verbindliche Terminreservierung (Probetermin und Hochzeit-Styling

 am Tag der Hochzeit) der gebuchten Leistungen zustande.

Am Probetermin ist eine Anzahlung in Höhe von 100 € zu leisten.

 

Eine Festbuchung stellt eine für den Make-up-Artisten und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. 

Im Falle einer Festbuchung steht der Make-up-Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Make-up-Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Make-up-Artist kann für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare werden für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Der Stundensatz beträgt umgerechnet 1/8 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/4 des Halbtagessatzes.

 

 

4. Sonderreglung Braut-Styling, Stornierung und Umbuchung gegen ,Covid-19"

 

Sollte ein Braut-Styling bzw. die Hochzeit verschoben werden, da die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen es nicht anders zulassen (z. B. Lockdown oder Kontaktbeschränkungen) so besteht die Möglichkeit, das Styling auf einen späteren Termin umzubuchen. In diesem Fall wird eine erneute Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers auf Grundlage der aktuellen Preisliste versendet. 

Sollte das Styling seitens des Auftragnehmers storniert werden und es wird kein Ersatztermin gewünscht, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

 

 Für Stornierungen oder Umbuchungen ohne gesetzliche Grundlage gelten die regulären Stornorechnungen.

 

 

5. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit Ihnen als Kunden und:


Make-up-Artist – Nicole Vogel
70567 Möhringen
Telefon: 0179/6811465
E-Mail: [email protected]

 

 

6. Vertragsgegenstand

Der Vertrag gilt für alle in der Braut-Styling-Vereinbarung (gilt als verbindliche Auftragsbestätigung) angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich dazu gebuchte Leistungen.

Diese Leistungen umfassen  Brau-Styling, Braut Make-up, zusätzliche Haarstyling sowie Hochsteckfrisuren und/oder Make-ups für weitere Personen.

 

7. Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege, wie beispielsweise:

Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.

 

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für Stylings sind der aktuell gültigen Preisliste auf meiner Homepage            zu entnehmen.

Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege (0,50 € je gefahrenen km) erhoben
Am Tag des Probetermins ist eine Anzahlung in bar  zu begleichen.

Der Restbetrag inkl. aller zusätzlichen sonstigen Kosten (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings, Kosten für Anfahrt) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Tag der Hochzeit) fällig.

Zahlung per Überweisung
PayPal  
Barzahlung 

 

9. Verwendung von Fotos

Die Kundin ist damit einverstanden, dass Fotos von dem Make-up und/oder der Frisur gemacht werden und diese von mir für Werbezwecke zur Veröffentlichung auf Facebook, Instagram und meiner Website bis auf Widerruf genutzt werden können. Wünscht sie dies nicht, kann sie dem in der schriftlichen Vereinbarung und Datenschutzvereinbarung (DSGVO) widersprechen.

 

 

10. Kündigung / Stornierung von Leistungen

Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertiggestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Make-up-Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten in Höhe von 99 % zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up-Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat, wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln: 
3 Tage vor Termin:                                    90 % 
7 Tage vor Termin:                                    75 % 
14 Tage vor Termin:                                  50 % 
21 Tage oder länger vor Termin:         25 %

 

Mit der Buchung der Leistungen wird ein fester Zeitraum für Sie freigehalten, welches für andere Kunden dann nicht mehr zur Verfügung steht. Des Weiteren ist es leider in den meisten Fällen nicht möglich, nach Absage dieses Zeitfenster neu zu vergeben.

Ist im Falle einer Stornierung bereits ein Probetermin geleistet worden, besteht aufgrund der bereits geleisteten Arbeit kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

Sollte der Make-up-Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make-up-Artist sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make-up-Artist in diesem Falle nicht.

 

11. Fremd- und Nebenkosten

Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Styling kosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Make-up-Artist nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Make-up-Artisten zu zahlen. Ansonsten ist der Make-up-Artist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Make-up-Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

 

12. Haftung

Alle Produkte von Nicole Vogel, Make-up-Artist  sind dermatologisch getestet. Die Verträglichkeit der Produkte kann trotzdem nicht gewährleistet werden. Sollte der Kunde von Unverträglichkeiten wissen und eigene Make-up Produkte besitzen, die auf ihn abgestimmt sind, werden wir diese nur nach Prüfung und Rücksprache verwenden. In diesem Fall bitte der Make-up-Artist vorher informieren.

Der Make-up-Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die im Rahmen der Dienstleistung oder danach durch die verwendeten Produkte auftreten.

Für sonstigen Schaden in Erfüllung des Auftrages wird nur bei vorsätzlichem Handeln gehaftet.

 

13. Mängelansprüche

Sofern die Dienstleistung mit Mängeln behaftet ist, ist dieses unverzüglich und direkt im Anschluss des entsprechenden Stylings zu melden, um der Make-up-Artist die Möglichkeit einzuräumen, korrigierend und zur Zufriedenheit des Kunden einzuwirken. Spätere Beanstandung und Rückforderung des Honorars sind nichtig.

 

14. Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make-up Artist.

  1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gerichtsstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung vom 10.07.2023 bis auf Weiteres.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.